Flexible Akkreditierung

Die Firma ELMTEC Ing. mbH wurde von der DAkkS GmbH für Temperatur- und Feuchtemessgrößen gemäß EA 2/15 mit flexiblem Geltungsbereichs akkreditiert. Eine flexible Akkreditierung stellt sicher, dass wir immer nach dem aktuellen Stand der Technik, also nach den aktuellsten Kalibrierrichtlinien arbeiten und eine Änderung nach Erscheinen einer aktualisierten Kalibrierrichtlinie kurzfristig umsetzen können.
Entsprechend der Anforderungen aus EA-2/15 (flexible Akkreditierung, Absatz 6.1.3) veröffentlichen wir nachstehend die Liste der Kalibrierrichtlinien und deren aktuelle Umsetzung:

Nr. Kalibrierrichtlinie Stand lt. Urkunde Änderung nach Ausstellen der Urkunde letzte Änderung eingeführt Einführung abgeschlossen
1 DKD-R 5-1 2018 -/- -/- -/-
2 DKD-R 5-3 2018 -/- -/- -/-
3 DKD-R 5-4 2018 -/- -/- -/-
4 DKD-R 5-5 2018 -/- -/- -/-
5 DKD-R 5-8 2019 -/- -/- -/-

aktueller Stand der flex. Akkreditierung (lt. Akkreditierungsurkunde von 2019-06-20)

In EA-2/15 steht hierzu folgendes:

5.2 Die fachliche Eignung einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS), sich innerhalb eines flexiblen Geltungsbereichs selbst zu verwalten, ist für die Einführung flexibler Geltungsbereiche ausschlaggebend. Ein flexibler Geltungsbereich kann nur gewährt werden, wenn die KBS dargelegt hat, dass sie über einen Design-/Entwicklungsprozess verfügt, den sie auf zusätzliche Konformitätsbewertungen anwenden kann, oder den sie auf zusätzliche, von dem flexiblen Geltungsbereich abgedeckte Gebiete, mit denen sie sich bisher nicht befasst hat, erweitern kann.

5.3 Der Designprozess muss die Eingangsanforderungen festlegen, die Dienstleistung zur Konformitätsbewertung entwickeln, validieren, ob die Tätigkeiten die Anforderungen erfüllen, und ihn gegen die Anforderungen verifizieren.

5.4 Ohne einen nachgewiesenen Designprozess ist es nicht möglich, die Flexibilität über den bisherigen festen Geltungsbereich hinaus zu erweitern.

5.5 Die Akkreditierung eines flexiblen Geltungsbereichs erhöht die Verantwortung der KBS, darzulegen, dass ihre Arbeitsweise gültig und zweckmäßig ist, sowie unparteiisch, kompetent und einheitlich erfolgt.

5.6 Ein flexibler Geltungsbereich spiegelt die Kompetenz der KBS wieder. Dazu gehört nicht nur die fachliche Kompetenz zur Akkreditierung gehörige Tätigkeiten auszuführen, sondern auch ihre Fähigkeit, den mit dem flexiblen Geltungsbereich verbundenen Prozess zu verwalten, sowie ihre Verpflichtung, akkreditierte Tätigkeiten innerhalb dieses Geltungsbereichs anzubieten.

5.7 KBS müssen ihren (potenziellen) Kunden die Grenzen ihres akkreditierten Geltungsbereichs erläutern.

5.8 Eine nationale Akkreditierungsstelle oder KBS darf keinerlei Informationen kommunizieren, durch die der Eindruck entsteht, dass der flexible Geltungsbereich ein offenkundiges Zeichen dafür ist, dass sie kompetenter ist als eine KBS mit einem festen Geltungsbereich.

Elmtec