Die Firma ELMTEC Ing. mbH wurde von der DAkkS GmbH für Temperatur- und Feuchtemessgrößen gemäß EA 2/15 mit flexiblem Geltungsbereichs akkreditiert. Eine flexible Akkreditierung stellt sicher, dass wir immer nach dem aktuellen Stand der Technik, also nach den aktuellsten Kalibrierrichtlinien arbeiten und eine Änderung nach Erscheinen einer aktualisierten Kalibrierrichtlinie kurzfristig umsetzen können.
Entsprechend der Anforderungen aus EA-2/15 (flexible Akkreditierung, Absatz 6.1.3 - hier i.V.m. § 2 Absatz 2 AkkStelleG) veröffentlichen wir nachstehend die Liste der Kalibrierrichtlinien und deren aktuelle Umsetzung:
Nr. | Kalibrierrichtlinie | Stand lt. Urkunde | Änderung nach Ausstellen der Urkunde | letzte Änderung eingeführt | Einführung abgeschlossen |
1 | DKD-R 5-1 | 2018 | -/- | -/- | -/- |
2 | DKD-R 5-3 | 2018 | -/- | -/- | -/- |
3 | DKD-R 5-4 | 2018 | -/- | -/- | -/- |
4 | DKD-R 5-5 | 2018 | -/- | -/- | -/- |
5 | DKD-R 5-8 | 2019 | -/- | -/- | -/- |
aktueller Stand der flex. Akkreditierung (lt. Akkreditierungsurkunde von 2019-06-20)
5.1 Es liegt in der Verantwortung jeder Konformitätsbewertungsstelle (KBS, hier: akkreditiertes Kalibrierlabor) genau zu ermitteln, wie sie den flexiblen Geltungsbereich im Rahmen der Norm, die der Akkreditierung zugrunde liegt, einführt und wie gezeigt werden kann, dass diese Herangehensweise für den beabsichtigten Zweck geeignet ist, aufrechterhalten und kontrolliert werden kann.
5.2 Ein flexibler Geltungsbereich kann nur gewährt werden, wenn die KBS dargelegt hat, dass sie über einen Design-/Entwicklungsprozess verfügt, den sie auf zusätzliche oder modifizierte Konformitätsbewertungen anwenden kann, oder den sie auf neue, von dem flexiblen Geltungsbereich abgedeckte Gebiete (mit definierten Grenzen), mit denen sie sich bisher nicht befasst hat, erweitern kann.
5.3 Der Designprozess bestimmt die Anforderungen, entwickelt die Konformitätsbewertungsdienstleistung, validiert, dass die geplanten Tätigkeiten die Anforderungen erfüllen und verifiziert, dass die Tätigkeiten die Anforderungen erfüllt haben.
5.4 Ohne einen nachgewiesenen Designprozess ist es nicht möglich, die Flexibilität über den bisherigen festen Geltungsbereich hinaus zu erweitern.
5.5 Die Akkreditierung eines flexiblen Geltungsbereichs erhöht die Verantwortung der KBS darzulegen, dass ihre Arbeitsweise gültig und zweckmäßig ist sowie unparteiisch, kompetent und einheitlich erfolgt.
5.6 Ein flexibler Geltungsbereich spiegelt die Kompetenz der KBS wider. Dazu gehört nicht nur die fachliche Kompetenz zur Akkreditierung gehörige Tätigkeiten auszuführen, sondern auch ihre Fähigkeit, den mit dem flexiblen Geltungsbereich verbundenen Prozess zu verwalten, sowie ihre Verpflichtung, akkreditierte Tätigkeiten innerhalb dieses Geltungsbereichs anzubieten.
5.7 KBS müssen ihren (potenziellen) Kunden die Grenzen ihres akkreditierten Geltungsbereichs erläutern.
5.8 Eine nationale Akkreditierungsstelle (NAB) oder KBS darf keinerlei Informationen kommunizieren, durch die der Eindruck entsteht, dass der flexible Geltungsbereich ein offenkundiges Zeichen dafür ist, dass die KBS kompetenter ist als eine KBS mit einem festen Geltungsbereich.