DAkkS
Deutsche Akkreditierungsstelle

Um mehr Einheitlichkeit in die verschiedenen Akkreditierungsstellen Europas zu bringen, sieht das europäische Recht vor, dass in jedem Staat eine einzige nationale Akkreditierungsstelle, anstatt der bisher 20 verschiedenen staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen, für Akkreditierungen zuständig ist.

Die Bundesrepublik Deutschland hat diese EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt und eine einzige nationale Akkreditierungsgestelle geschaffen. Die bisherigen EA-Mitglieder DACH, DAP, TGA/DATECH und DKD in der Bundesrepublik Deutschland wurden in die neu gegründete Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) übergeleitet.

Die DAkkS wird zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) finanziert und staatlich überwacht. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und wird Akkreditierungen weiterhin wie eine Behörde durchführen.

Die bisherigen Akkreditierungen von DACH, DAP, TGA/DATECH und DKD werden durch die DAkkS überwacht, sind bis zu ihrem Auslaufen gültig oder werden bei turnusgemäßer Begutachtung durch die DAkkS-Akkreditierung ersetzt. Bis dahin sind DKD-Kalibrierscheine nach wie vor gültig und werden weiterhin ausgestellt. Das DKD-Zeichen bleibt ein geschütztes Symbol und darf nur von DKD-akkreditierten Kalibrierlaboratorien verwendet werden.
 


     
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DAkkS D-K-15099-01-001
DKD K-26801